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Hundekot auf Reiffenhausens Grünflächen

Appell an Hundehalterinnen und Hundehalter

Auf der Ortsratssitzung am 10.03.2020 waren die zahlreichen unappetitlichen Hundekothaufen auf den Grünstreifen entlang des Schleierbachs am Gehweg Auf der Worth sowie auf den Baumscheiben an den Parkplätzen am DGH ein Thema.

Wir rufen alle Hundehalter auf, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde ihre Notdurft nicht auf innerörtlichen Grünflächen verrichten bzw. dass die Hinterlassenschaften entfernt und entsorgt werden. Zu diesem Zweck bitten wir die Hundehalter, in eigener Verantwortung eigene Beutel beim Gassigehen mitzunehmen. Auf Spielplätzen besteht für Hunde aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen ein generelles Zutrittsverbot.

Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, rücksichtslose Hundehalter anzusprechen und auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen bzw. das Ordnungsamt der Gemeinde Friedland zu informieren.

In der Gemeinde Friedland regelt die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit die Verbote und Hundekotbeseitigungspflicht. Zuwiderhandlungen sind eine Ordnungswidrigkeit und werden mit Geldbußen geahndet.

Häufig argumentieren Hundehalter, dass sie wegen Zahlung der Hundesteuer nicht zur Entfernung von Hundekot verpflichtet seien. Das ist jedoch nicht richtig, die Einnahmen aus der Hundesteuer dienen nicht zur Beseitigung von Hundekot.

Die Gemeinde Friedland will in einem nächsten Gemeindeblatt einen entsprechenden Aufruf veröffentlichen.

Gemeinde Friedland und Ortsrat Reiffenhausen